Informationen über Schwerbehinderten-Parkplätze und deren Nutzung

Vor kurzem wurde von der Gemeinde Weisendorf in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Behindertenbeauftragten am Weisendorfer Marktplatz ein öffentlicher Schwerbehinderten-Parkplatz eingerichtet. Neben zwei weiteren solcher, gemeindeeigener Parkplätze beim Rathaus und an der Mehrzweckhalle sowie denen beim Hotel Acantus in Oberlindach, beim Restaurant Cabire im Gewerbegebiet Ost und bei den Supermärkten Rewe und Norma stehen nunmehr in der Marktgemeinde insgesamt 7 Parkplätze für schwerbehinderte Personen zur Verfügung.
Die genannten Parkplätze sind entsprechend gekennzeichnet (Rollstuhlfahrer-Symbol) und dürfen ausschließlich von Schwerbehinderten genutzt werden, die über den blauen Parkausweis verfügen. Dieser wird nur ausgestellt, wenn die betreffende Person in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkmale „ag“ (außerordentlich gehbehindert) und/oder „bl“ (blind mit Begleitung) eingetragen hat oder eine beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Funktionsstörungen vorliegen.
Der blaue Parkausweis kann unter Vorlage des Personalausweises, des Schwerbehindertenausweises und Einreichung eines Lichtbildes bei der Weisendorfer Gemeindeverwaltung (Karin Süß, Telefon 09135 - 71 20 - 22) beantragt werden. Er ist in der
gesamten Bundesrepublik sowie in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Er ist an die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises gekoppelt muss jedoch längstens nach 5 Jahren erneuert werden.

Weitere Parkerleichterungen mit dem blauen Parkausweis sind:

  • bis zu 3 Stunden Parken im eingeschränkten Halteverbot (Parkscheibe)
  • bis zu 3 Stunden Parken auf Bewohnerparkplätzen (Parkscheibe)
  • das kostenlose Parken ohne zeitliche Beschränkung an Parkuhren und Parkscheinautomaten und
  • das Parken in Fußgängerzonen während der Lieferzeit.

Achtung:
Beim Parken auf den genannten Plätzen ist der blaue Parkausweis stets so hinter der Windschutzscheibe zu positionieren, dass seine blaue Oberseite von außen deutlich erkennbar ist. Unbefugtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
kann mit einem Bußgeld bis zu 40 Euro geahndet werden.

Jens Schmilinsky, Beauftragter für Menschen mit Behinderung des Marktes Weisendorf