Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem neuen Grundsteuerbescheid geben.
Ziel ist es, Ihnen die Berechnung der Grundsteuer verständlich zu machen und Sie bei Fragen gezielt an die zuständigen Stellen zu verweisen.
Warum erhalte ich einen neuen Grundsteuerbescheid?
1. Grundsteuermessbetrag
Die Ermittlung und Berechnung des Grundsteuermessbetrags wird ausschließlich von der Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes vorgenommen. Dieser Messbetrag ist für den Markt Weisendorf binden und dient als Berechnungsgrundlage der letztlich festgesetzten Grundsteuer.
Der Markt Weisendorf hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Messbetrages. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten in Bezug auf den Messbetrag wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Erlangen unter Angabe Ihres Aktenzeichens.
2. Hebesatz
Der Markt Weisendorf multipliziert den Messbetrag mit folgenden Hebesätzen
Ø Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
bisher 320 v.H. ab 2025 320 v.H.
Ø Grundsteuer B (Grundstücke bebaut/unbebaut)
bisher 320 v.H. ab 2025 190 v.H.
Warum bekomme ich einen Bescheid obwohl ich kein Eigentümer mehr bin?
Da Sie zum Zeitpunkt der Bewertung durch das Finanzamt (Stichtag 01.01.2022) noch Eigentümer waren, kann es durchaus sein, dass Sie einen Grundsteuerbescheid ab 2025 erhalten, obwohl Sie nicht mehr Eigentümer sind, da das Finanzamt den Eigentümerwechsel noch nicht vollzogen hat.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das zuständige Finanzamt.
Bitte beachten Sie jedoch Folgendes:
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer gem. § 9 Grundsteuergesetz und diese wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Das heißt, auch wenn Sie das Objekt im Laufe eines Kalenderjahres veräußert haben, bleiben Sie auch künftig noch Steuerschuldner, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Anderslautende privatrechtliche Abmachungen ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.
Sollte dies der Fall sein und Fälligkeiten im Jahr 2025 noch abgebucht werden, erhalten Sie diese automatisch mit der Umschreibung bzw. dem Eigentümerwechsel rückerstattet. Sie erhalten hier zu gegebener Zeit einen Bescheid.
Hinweise zur Zahlung
Bitte achten Sie auf die Hinweise auf dem Grundsteuerbescheid des Marktes Weisendorf. Dort ist ersichtlich, ob die Grundsteuer abgebucht wird oder eine Überweisung notwendig ist.
Ø Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben gültig.
Ø Bei Daueraufträgen passen Sie bitte die Beträge an.
Ø Möchten Sie auf das Lastschriftverfahren umstellen oder Ihre Kontoverbindung ändern? Lassen Sie uns bitte das SEPA-Mandat von der Homepage (www.weisendorf.de > Bürgerinfo > Formulare A-Z > Lastschriftmandat) ausgefüllt im Original zukommen.