Vereins- und Jugendförderung 2025 - Meldung der Mitgliederzahlen -
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Die Weisendorfer Vereine, Gruppen, Organisationen und Initiativen, die Anspruch auf einen Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien des Marktes Weisendorf haben, werden umgehend aufgefordert, ihre Mitgliedszahlen zum Stichtag 01.01.2025 schriftlich zu melden. Dabei ist zwischen Mitgliedern über und unter 18 Jahren zu unterscheiden, Meldungen an den jeweiligen Dachverband sind mit vorzulegen. Werden die erforderlichen Meldungen bis spätestens 14.03.2025 nicht vorgelegt, können wir leider dem jeweiligen Verein keinen Zuschuss für 2025 auszahlen. Die Meldungen und Nachweise sind einzureichen beim Markt Weisendorf, Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter Tel.-Nr. 0 91 35 / 71 20 13 zur Verfügung.
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