Öffentliche Bekanntmachung
Grundsteueränderungsanzeige
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Die Gemeinde erhält keine Vordrucke. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.