Informationen zum digitalen Bauantrag

Seit dem 01. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt auch digital über die Internetseite des Landratsamtes erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/digitaler-bauantrag/ oder über das BayernPortal https://www.bayernportal.de/ eingereicht werden. Die Nutzung des BayernPortals ist ein kostenloses Angebot der bayerischen Staatsregierung.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Bauanträge in Papierform einzureichen. Diese müssen dann aber direkt beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt eingereicht werden. Für das Gebiet des Marktes Weisendorf müssen Bauanträge künftig direkt beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt, Schloßberg 10 in 91315 Höchstadt a. d. Aisch eingereicht werden. Ausnahme hiervon stellen die Genehmigungsfreistellungsanträge sowie Anträge auf isolierte Befreiung und Ausnahmen von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder von Abweichungen der örtlichen Bauvorschriften dar. Diese lassen sich sowohl digital beim Landratsame Erlangen-Höchstadt oder in Papier beim Markt Weisendorf einreichen.

Anträge, welche auch weiterhin in Papier beim Markt Weisendorf eingereicht werden können, müssen weiterhin in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden.

Der Markt Weisendorf kann künftig keine Bauanträge mehr in Papier annehmen. Bitte klären Sie zusammen mit Ihrem Bauvorlageberechtigten, ob Sie einen Antrag in Papier oder in digitaler Form einreichen möchten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/ sowie auf https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren/index.php

Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wo und in welcher Form künftig die verschiedenen Antragsarten einzureichen sind:

 

AntragsartDigital 
einreichen beim
In Papier
einreichen
beim/bei
Einreicher (bei digitalen Anträgen)
BauanträgeLandratsamtLandratsamtEntwurfsverfasser
GenehmigungsfreistellungsverfahrenLandratsamt GemeindeEntwurfsverfasser
Antrag auf VorbescheidLandratsamtLandratsamtEntwurfsverfasser
Antrag auf TeilbaugenehmigungLandratsamtLandratsamtEntwurfsverfasser
Antrag auf isolierte AbweichungLandratsamtLandratsamtBauherr,
Vertreter des Bauherrn
Antrag auf isolierte Befreiung, AusnahmeLandratsamtGemeindeBauherr,
Vertreter des Bauherrn
Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines VorbescheidsLandratsamtLandratsamtBauherr,
Vertreter des Bauherrn
BaubeginnsanzeigeLandratsamtLandratsamtBauherr,
Vertreter des Bauherrn
Anzeige der NutzungsaufnahmeLandratsamtLandratsamtBauherr,
Vertreter des Bauherrn
KriterienkatalogLandratsamtLandratsamtTragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt
Anzeige der BeseitigungLandratsamtGemeinde und LandratsamtBauherr, Vertreter des Bauherrn, bei nicht freistehenden Gebäuden – der Tragwerksplaner
AbgrabungsanträgeLandratsamtLandratsamtEntwurfsverfasser
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines BebauungsplansLandratsamtGemeindeEntwurfsverfasser
TeilabgrabungsgenehmigungLandratsamtLandratsamtEntwurfsverfasser
Abgrabungs-VorbescheidLandratsamtLandratsamtEntwurf des Bauherrn
Beginnsanzeige AbgrabungLandratsamtLandratsamtBauherr,
Vertreter des Bauherrn

 

Die Erstberatung der Bauherren wird weiterhin durch die Gemeinden erfolgen.

 

Für Weitere Fragen steht Ihnen unsere Bauverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.