Informationen zum digitalen Bauantrag
Seit dem 01. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt auch digital über die Internetseite des Landratsamtes erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/digitaler-bauantrag/ oder über das BayernPortal https://www.bayernportal.de/ eingereicht werden. Die Nutzung des BayernPortals ist ein kostenloses Angebot der bayerischen Staatsregierung.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Bauanträge in Papierform einzureichen. Diese müssen dann aber direkt beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt eingereicht werden. Für das Gebiet des Marktes Weisendorf müssen Bauanträge künftig direkt beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt, Schloßberg 10 in 91315 Höchstadt a. d. Aisch eingereicht werden. Ausnahme hiervon stellen die Genehmigungsfreistellungsanträge sowie Anträge auf isolierte Befreiung und Ausnahmen von Festsetzungen eines Bebauungsplans oder von Abweichungen der örtlichen Bauvorschriften dar. Diese lassen sich sowohl digital beim Landratsame Erlangen-Höchstadt oder in Papier beim Markt Weisendorf einreichen.
Anträge, welche auch weiterhin in Papier beim Markt Weisendorf eingereicht werden können, müssen weiterhin in dreifacher Ausfertigung vorgelegt werden.
Der Markt Weisendorf kann künftig keine Bauanträge mehr in Papier annehmen. Bitte klären Sie zusammen mit Ihrem Bauvorlageberechtigten, ob Sie einen Antrag in Papier oder in digitaler Form einreichen möchten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/ sowie auf https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren/index.php
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wo und in welcher Form künftig die verschiedenen Antragsarten einzureichen sind:
Antragsart | Digital einreichen beim | In Papier einreichen beim/bei | Einreicher (bei digitalen Anträgen) |
Bauanträge | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Genehmigungsfreistellungsverfahren | Landratsamt | Gemeinde | Entwurfsverfasser |
Antrag auf Vorbescheid | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Antrag auf Teilbaugenehmigung | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Antrag auf isolierte Abweichung | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Antrag auf isolierte Befreiung, Ausnahme | Landratsamt | Gemeinde | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Baubeginnsanzeige | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Anzeige der Nutzungsaufnahme | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Kriterienkatalog | Landratsamt | Landratsamt | Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt |
Anzeige der Beseitigung | Landratsamt | Gemeinde und Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn, bei nicht freistehenden Gebäuden – der Tragwerksplaner |
Abgrabungsanträge | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans | Landratsamt | Gemeinde | Entwurfsverfasser |
Teilabgrabungsgenehmigung | Landratsamt | Landratsamt | Entwurfsverfasser |
Abgrabungs-Vorbescheid | Landratsamt | Landratsamt | Entwurf des Bauherrn |
Beginnsanzeige Abgrabung | Landratsamt | Landratsamt | Bauherr, Vertreter des Bauherrn |
Die Erstberatung der Bauherren wird weiterhin durch die Gemeinden erfolgen.
Für Weitere Fragen steht Ihnen unsere Bauverwaltung jederzeit gerne zur Verfügung.