Die zehn Gebote der Barrierefreiheit

Das 1. Gebot
BARRIEREFREIHEIT ist Grundlage der Umweltgestaltung für ALLE. Die Anforderungen behinderter Menschen und die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für ALLE brauchen Deine Aufmerksamkeit und Deinen Einsatz.

Das 2. Gebot
Denke daran, dass die BARRIEREFREIE Gestaltung alle Bereiche betrifft: Bauen und Wohnen, Mobilität und Verkehr, Bildung und Kultur, Arbeit, Erholung und Gesundheitswesen, Information und Kommunikation.

Das 3. Gebot
Beachte, dass BARRIEREFREIHEIT für alle Menschen wichtig ist, insbesondere für Menschen mit motorischen, sensorischen oder mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Das 4. Gebot
Richte Deine Ziele daran aus, dass die Nutzungsobjekte von ALLEN eigenständig wahrnehmbar, erreichbar, begreifbar (verständlich), erkennbar und bedienbar sind.

Das 5. Gebot
Lasse Dich bei der Planung von 5 Maximen leiten: der ergonomischen Gestaltung, dem Fuß- und-Roll-Prinzip, dem
Zwei-Sinne-Prinzip, der Verwendung visueller, akustischer und taktiler Kontraste sowie der Anwendung leichter Sprache.

Das 6. Gebot
Beteilige bei allen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit frühzeitig behinderte Menschen oder Ihre Vertreter und Vertreterinnen. Dies dient dazu, sachgerechte Lösungen zu finden und fördert die Akzeptanz.

Das 7. Gebot
Nutze die Technischen Regelwerke, die Erkenntnisse der Forschung und die Erfahrungen der Praxis. BARRIEREFREIHEIT braucht Qualität.

Das 8. Gebot
Stelle die objektive und subjektive Sicherheit für ALLE her. Wesentlich sind vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen. Ermögliche durch bauliche und organisatorische Maßnahmen, dass behinderte Menschen in die Lage versetzt
werden, sich im Notfall selbst zu retten bzw. schnell fremde Hilfe zu aktivieren.

Das 9. Gebot
Gehe die Erfüllung des Nachholbedarfs systematisch an, damit durch die Herstellung der BARRIEREFREIHEIT ein nachhaltiger Nutzen für ALLE entsteht.

Das 10. Gebot
Denke an die Zukunft. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird die Bedeutung der BARRIEREFREIHEIT noch weiter zu nehmen.

(Entnommen aus einer Veröffentlichung der Bundesarbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation).