Mitteilung über die Einrichtung einer externen Meldestelle („Ombudsmann“)
Der Markt Weisendorf hat zum 1. Juni 2024 eine externe Meldestelle („Ombudsmann“) eingerichtet. Mit der Einrichtung einer externen Meldestelle möchten wir größtmögliche Transparenz und Integrität sicherstellen – zum Wohl unserer gesamten Gemeinde.
Die Meldestelle wird von der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Nürnberg betreut. Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph nimmt dabei als unabhängiger und rechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteter Vertrauensanwalt Hinweise zu möglichen Regelverstößen in der Gemeinde entgegen. Vertreter von Herrn Dr. Rudolph ist Herr Rechtsanwalt Christian Krauße, LL.M. Eur.
Wer kann Meldungen abgeben?
Die Vertrauensanwälte stehen als Ansprechpartner allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, um mögliche Missstände oder Verstöße gegen geltende Vorschriften zu melden.
Welche Themen können gemeldet werden?
Zu den typischen Verstößen, die Sie dem Ombudsmann mitteilen können, zählen zum Beispiel Korruptionsverdacht (z.B. Bestechung, Vorteilsannahme) oder allgemeine Straftaten (z.B. Diebstahl, Untreue). Auch Verstöße gegen allgemeine Gesetze und Gemeinderichtlinien können gemeldet werden.
Ist Anonymität möglich?
Ja. Sie müssen Ihren Namen nicht nennen. Ein persönliches Gespräch oder eine Kontaktaufnahme mit Nennung Ihrer Kontaktdaten kann aber hilfreich sein, damit Rückfragen möglich sind. Der Ombudsmann garantiert die Vertraulichkeit aller Angaben und gibt diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers weiter.
Kein Ersatz für Rechtsberatung der Bürger
Bitte beachten Sie, dass der Ombudsmann ausschließlich als Meldestelle für mögliche Verstöße dient. Eine persönliche Rechtsberatung der Hinweisgeber erfolgt hierbei nicht.
Kontakt
Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Westtorgraben 1
90429 Nürnberg
Telefon: +49 (0) 911 / 999 396 – 0
Fax: +49 (0) 911 / 999 396 – 16
www.rudolph-recht.de
Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph:
Rechtsanwalt Christian Krauße, LL.M. Eur.:
krausse@rudolph-recht.de
(Verantwortlich für diese Bekanntmachung: Markt Weisendorf – Der Erste Bürgermeister Karl-Heinz Hertlein)
23.12.2024