IDEK-August Interview 

mit Stefan Süß, 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Weisendorf 

Wie vorgehen im Katastrophenfall?

BildBildquelle: Freiwillige Feuerwehr Markt Weisendorf e.V.

Der Monat August steht unter dem Motto „Gut durch den Sommer – Klimaanpassung und Schutz für alle“.  Zu dem Aspekt des Katastrophenschutzes konnten wir mit Herrn Süß von der Freiwilligen Feuerwehr in Weisendorf sprechen. Im Folgenden beantwortet wer uns ein paar Frage zum Umgang mit Katastrophen, die Sie alle interessieren dürften. Viel Spaß beim Lesen. 

Frage: Wie soll man im Katastrophenfall reagieren? 

Herr Süß: Beim Vorliegen einer Katastrophe kann u.a. das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, deren Lebensgrundlage oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet sein (vgl. hierzu Art. 1 BayKSG). Das Vorliegen einer Katastrophe wird von den Katastrophenschutzbehörden festgestellt (Landratsamt, Bezirksregierung oder Bay. Innenministerium). Die der Katastrophe zu Grunde liegenden Ursachen können hierbei völlig unterschiedlicher Natur sein. Beispielhaft, aber nicht abschließend, seien hier Naturkatastrophen wie großflächige Überflutungen, katastrophale Waldbrände oder auch Pandemien genannt. Je nach Ursache der Katastrophe leiten sich daher auch unterschiedliche Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen oder -regeln für die Bevölkerung ab. Allgemein gilt jedoch, zunächst „Ruhe“ zu bewahren und sich rechtzeitig und umfassend über die aktuell vorliegende tatsächliche Lage und damit evtl. einhergehenden Gefährdungen zu informieren: Dies ist u.a. möglich über: 

Offizielle Warn-Apps (z.B. Nina, KatWarn)  

Cell-Broadcast-Mitteilungen (Mobilfunk)  

Rundfunk (Kurbel-Radioempfänger)  

Internetseiten (Landratsamt, Regierung von Mittelfranken, Innenministerium)  

je nach Lage ggf. Lautsprecherdurchsagen, Bürgertelefone, o.ä.  

Dort werden dann i.d.R. und soweit erforderlich auch erste Verhaltensempfehlungen oder -anweisungen gegeben. Um im Einzelfall ausreichend vorbereitet zu sein, siehe auch unter 4) Internetseite BBK

Frage: Wann ist die Feuerwehr zuständig? 

Herr Süß: Die Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen. Ihre generelle sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus der Aufgabendefinition des Bay. Feuerwehrgesetzes (Art. 4 BayFwG i.V.m. Art. 1 BayFwG). Hierzu zählen der abwehrende Brandschutz (Brandbekämpfung und die Abwendung von Brand- und Explosionsgefahren) sowie der technische Hilfsdienst (technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder Notständen). Auf spezieller gemeindlicher Anordnung hin, werden durch die Feuerwehren auch Sicherheitswachen gestellt. 

Frage: Wen kann man außer der Feuerwehr noch kontaktieren? 

Herr Süß: Bei Vorliegen eines tatsächlichen Notfalles sind stets die bekannten Notrufnummern zu wählen:  

112: Feuerwehr und Rettungsdienst  

110: Polizei  

Wird nach Praxisschluss ärztliche Hilfe benötigt, OHNE dass ein medizinisch akuter Notfall vorliegt (im Notfall 112 !!!), d.h. Beschwerden, mit denen Sie in die Hausarztpraxis gehen würden, so kann über den „kassenärztlichen Bereitschaftsdienst“ (Telefonnummer: 116117) Hilfe bzw. Informationen eingeholt werden.  

Eine speziell im Voraus beplante Lage ist die sog. Blackout-Lage. Ein lang anhaltender, flächendeckender Stromausfall, der früher oder später u.a. den Zusammenbruch des Telekommunikationsnetzes nach sich ziehen kann. Etwa eine Stunde nach Vorliegen eines solchen flächendeckenden Ereignisses werden die Katastrophenschutz-Leuchttürme aktiviert. Die Feuerwehren besetzen daraufhin ihre Gerätehäuser und nehmen dort, z.B. bei Ausfall der Telekommunikation, Notrufe aus der Bevölkerung entgegen. Etwa vier Stunden nach Ereigniseintritt nehmen zusätzlich die sog. Versorgungszentren der Kommunen ihren Betrieb auf. Für Weisendorf ist dies die Mehrzweckhalle im Reuther Weg 6. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf den Internetseiten unseres Landratsamtes: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/vorsorge-fuer-notsituationen/anlaufstellen-landkreis/ 

Frage: Was kann ich tun, um gut auf einen Katastrophenfall vorbereitet zu sein? 

Herr Süß: Wertvolle Vorsorgeempfehlung für jeden Haushalt und weitere Tipps gibt es anschaulich auf der Internetseite oder den Broschüren des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK), z.B. auf der Internetseite des BBK (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/warnung-vorsorge_node.html ). 

 Wir empfehlen dringend jeder Bürgerin / jedem Bürger sich im eigenen Interesse mit den dort gegebenen Hinweisen auseinander zu setzen und für sich selbst entsprechende Vorsorge zu treffen. 

Schlussanmerkung  

Herr Süß: Nicht nur ein sich auf das eigene Gemeindegebiet unmittelbar auswirkender  Katastrophenfall, sondern beispielsweise auch eine Starkregen-Flächenlage unterhalb der Katastrophenschwelle wird in aller Regel mehr als die kommunal sofort verfügbaren Hilfskräfte und Gerätschaften binden. Beim zeitgleichen Vorliegen einer Vielzahl an Einsatzstellen kann das dazu führen, dass diese nach Gefährdungslage priorisiert werden müssen (Menschenleben vor Sachwerte) und somit nicht alle Anforderungen unmittelbar bedient werden können.

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